Entdecken Sie alle unseren Leistungen

Wir verstehen uns als Ihr kompetenter Partner: Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden, aber auch mit unseren Mitarbeitern, basiert auf Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Das Einhalten der aktuellen gesetzlichen Vorschriften ist für uns selbstverständlich.

Wir sind flexibel und können schnell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche eingehen sowie eine ständige Betreuung des Temporär-Personals gewährleisten.

Temporärer-Personalservice

Um trotz Auftragsschwankungen und Personalausfällen flexibel und effizient agieren zu können, ist der Einsatz von Temporärmitarbeitern eine optimale Lösung.

Durch den Einsatz von Temporär-Personal entlasten wir Sie von der aufwändigen Personalsuche und  das passende Personal ist kurzfristig einsatzbereit. Ihre Personalkosten sind nicht mehr fix, sondern variabel, je nach Bedarf und Auftragslage. So verfügen Sie stetig über ein Höchstmaß an Produktivität.

Outsourcing / Werkverträge

Wir erledigen für Sie – komplett oder teilweise – Dienstleistungen in Form von Outsourcing / Werkverträgen, um Sie und Ihre Personalabteilung so weit wie möglich zu entlasten. So sind auch bei wechselnder Auftragssituation effizient und flexibel.

Bei einem Werkvertrag handelt es sich um eine Vertragsart laut Obligationsrecht der Schweiz, der in den Artikeln 363 bis 379 OR geregelt ist. Der Unternehmer verpflichtet sich hierbei nicht nur zur Herstellung eines Werkes bzw. einer Sache (wie beim Auftrag), sondern er schuldet dem Auftraggeber auch Erfolg. Der Besteller / Auftraggeber hingegen verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung.

Der Werkvertrag ist nicht nur vom Auftrag, sondern auch vom Verlagsvertrag abzugrenzen, der einige Ähnlichkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede aufweist.

GAV - Personalverleih

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV Personalverleih ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Er hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Vertragspartner ist auf Arbeitgeberseite swissstaffing. Für die Arbeitnehmerseite haben Unia, Syna, Angestellte Schweiz und KV Schweiz den GAV Personalverleih unterzeichnet.

Für die Umsetzung des GAV Personalverleih ist der Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) zuständig.

Die Vorteile im einzelnen

Temporärarbeitende

Einsatzbetriebe

Personaldienstleister